Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell sich Falschinformationen im Netz verbreiten und ungeprüft kopiert und übernommen werden. Manchmal liegt es aber vielleicht auch daran, dass sich mit der Materie nicht wirklich beschäftigt wird. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein frisch veröffentlichter Artikel des Gründerlexikons. Wir würden uns wünschen, dass hier einfach besser recherchiert wird.
Mit der Überschrift „CBD online verkaufen: Mit Cannabis und dessen Wirkung Geld verdienen“ soll vermutlich suggeriert werden, dass es einfach und unproblematisch ist, CBD-Produkte online zu kaufen. Aber das ist es eben nicht.
Unterschiede zwischen medizinischem CBD und CBD-Produkten
In der Einleitung heißt es wie folgt:
„Medizinisches Cannabis kann bei einer ganzen Reihe von Erkrankungen helfen, Schmerzen zu lindern und sogar die Aussicht auf Heilung zu verbessern. Zwei Hauptbestandteile machen den Unterschied: THC und CBD. THC hat eine psychoaktive Wirkung, während dies bei CBD nicht der Fall ist. CBD ist daher im Augenblick ohne Rezept käuflich. Der Umsatz mit CBD soll in den nächsten Jahren in Europa auf etwa 3,5 Milliarden Euro steigen. Noch können sich Unternehmer ein Stück vom Kuchen abschneiden.“
Hier zeigt sich, dass immer noch ein hoher Aufklärungsbedarf besteht. Denn grundsätzlich ist wie folgt zu unterscheiden:
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Verordnungsfähig sind Fertigarzneimittel (z. B. Sativex), Rezepturarzneimittel (z. B. Dronabinol oder Vollspektrumextrakte) und Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität. Bei Letztgenannten stehen verschiedene Cannabissorten mit unterschiedlich hohen THC- und CBD-Gehalten zur Verfügung.
Medizinisches Cannabis besitzt ein breit gefächertes therapeutisches Potenzial. Studien legen nahe, dass THC vor allem bei chronischen Schmerzen nützlich sein kann. Dass Cannabis jedoch die „Aussicht auf Heilung verbessern“ kann, ist falsch. So kann beispielsweise ein Schmerzmedikament zwar Schmerzen lindern, die dahinterstehende Erkrankung aber nicht „heilen“.
Tetrahydrocannabinol (THC) ist ein Cannabinoid, das berauschend und psychoaktiv wirkt. Auch Cannabidiol (CBD) ist eine psychoaktive Substanz, da „psychoaktiv“ lediglich bedeutet, dass es das zentrale Nervensystem beeinflusst. Im Gegensatz zu THC wirkt es jedoch nicht berauschend.
Medizinisches Cannabidiol (CBD) ist in Deutschland rezeptpflichtig. Lediglich frei käufliche CBD-Produkte, wie zum Beispiel CBD-Öl, die aus dem Nutzhanf hergestellt werden, sind legal erhältlich.
Weiter heißt es in dem Artikel, dass „Online-Händler für CBD wie Pilze aus dem Boden schießen“, weil für den Konsum kein Rezept erforderlich ist. Laut Statista würden 40 Prozent der Deutschen angeben, dass sie sich mit medizinischem Cannabis behandeln lassen. Hier geht es also gar nicht um frei käufliche CBD-Produkte, sondern um verschreibungspflichtiges medizinisches Cannabis.
Aussagen zur Wirkung von CBD
In dem Artikel wird ausgeführt, dass CBD „nachweislich beruhigend, krampflösend sowie schmerzlindernd wirken“ kann. Durch das Wort „nachweislich“ wäre dies eine Wirkaussage gemäß dem Heilmittelwerbegesetz, die nicht erlaubt ist. Schwerwiegender empfinden wir jedoch die Tatsache, dass hier dem Cannabinoid Wirkungen zugesprochen werden, die keineswegs eindeutig belegt sind.
Sicherlich gibt es einige interessante Studien, die darauf hinweisen, dass CBD angstlösende und beruhigende Effekte auslösen kann. Krampflösend ist CBD jedoch nicht bzw. wurde CBD sehr häufig bei therapieresistenten Epilepsieformen untersucht und kann dazu beitragen, dass sich Anfallshäufigkeit reduziert. Auch wird immer fälschlicherweise behauptet, dass CBD schmerzlindernd wirken kann. Hierzu gibt es jedoch kaum Studien, da THC hier das größere Potenzial aufweist. Insofern ist es nicht korrekt, wenn CBD als „pflanzliches Schmerzmittel“ angepriesen wird.
Online-Shop für CBD-Produkte
In dem Artikel heißt es, dass jemand, der sich mit einem Online-Shop selbstständig machen möchte, wissen muss, wie bei der Zielgruppe gepunktet werden kann. Hierfür werden unter anderem folgende Punkte aufgelistet:
„In Deutschland zählen Cannabinoide als Nahrungsergänzungsmittel.“
Nein, Cannabinoide gelten in Deutschland nicht als Nahrungsergänzungsmittel.
„Die Dosierung der Produkte ist entscheidend.“
Nein, jeder Mensch reagiert anders auf frei käufliche CBD-Produkte.
„10 Prozent CBD Anteil: Ab dieser Konzentration wirkt Cannabidiol merklich schmerzlindernd. Geeignet zur Krampf- oder Schmerzbehandlung; aber auch deutlich teureres Produkt.“
Hierbei handelt es sich wieder um eine nicht erlaubte Wirkaussage, die zudem fachlich falsch ist.
„15 - 25 Prozent CBD Anteil: Bietet akute Hilfe bei starken Schmerzen. Hier ist besondere Vorsicht bei der Dosierung geboten. Am besten aber nur nach Rücksprache mit dem Arzt einnehmen.“
Hierbei handelt es sich wieder um eine nicht erlaubte Wirkaussage, die zudem fachlich falsch
ist. Derartige Dosierungsempfehlungen zu geben, halten wir für fahrlässig, auch wenn darauf
hingewiesen wird, dass Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden sollte.
„CBD wird meist in Form von Öl (auch Hanföl) konsumiert. CBD Öl, welches aus Hanf gewonnen wird, wirkt schnell, da es in flüssiger Form unmittelbar über die Schleimhäute aufgenommen wird.“
Hier wird einiges miteinander verwechselt. Der aus den Nutzhanfpflanzen extrahierte CBD-
Extrakt wird in einem Trägeröl gelöst. Meist werden als Trägeröle Hanfsamenöl oder MCT-Öl
genutzt.
„CBD Öl und Hanföl ist nicht dasselbe. Hanföl wird aus der Hanfpflanze gewonnen und kann in geringer Menge auch THC enthalten. CBD Öl dagegen enthält ausschließlich Cannabinoide.“
Hanföl (Hanfsamenöl) wird aus den Hanfsamen gewonnen, die keine Cannabinoide wie THC oder
CBD enthalten. Der CBD-Extrakt, der aus den Blüten und Blättern oder aus der Ganzpflanze
extrahiert wird, enthält Cannabinoide wie CBD und THC sowie Terpene. Nutzhanfpflanzen
weisen jedoch einen geringen THC-Gehalt auf (in Deutschland weniger als 0,2 Prozent).
Eine weitere nicht erlaubte Aussage ist, dass „Cannabidiol definitiv die zuvor beschriebe Wirkung besitzt“.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den eigenen Online-Shop
Im letzten Abschnitt geht es darum, wie ein Online-Shop für CBD-Produkte eröffnet werden kann. Hier heißt es:
„Solange keine THC-haltigen Cannabis Produkte verkauft werden, sondern lediglich Cannabinoide, ist keine Lizenz notwendig.“
Zunächst einmal ist zu sagen, dass sowohl THC als auch CBD Cannabinoide aus der Hanfpflanze sind. Dass „THC-haltige Cannabis Produkte“ mit einer Lizenz verkauft werden dürfen, wäre uns neu. Selbstverständlich dürfen keine Produkte mit THC verkauft werden.
Die aktuelle Rechtslage zu CBD-Produkten wurde hier nicht recherchiert. Denn frei käufliche CBD-Produkte wie CBD-Öl oder CBD-Kapseln sind zwar legal, aber nicht verkehrsfähig. Das bedeutet: Wer einen Online-Shop eröffnet und dort CBD-Produkte verkauft, bringt nicht verkehrsfähige Produkte auf den Markt, was zu erheblichen Problemen führen kann. Da die Rechtslage sehr kompliziert ist, verweisen wir an dieser Stelle auf einen Artikel von uns, in dem wir dieses Thema erörtern.
Weiter wird auch auf die Risiken im CBD Business eingegangen, insbesondere auf eine Legalisierung von Cannabis. Leider ist es so, dass selbst wenn Cannabis legalisiert wird, CBD-Produkte wie CBD-Öle dennoch als Novel Food eingestuft werden und ohne eine Zulassung nicht auf den Markt gebracht werden dürfen.
Fazit zum Online-Shop für CBD-Produkte
Wie wir an diesem Artikel festgestellt haben, ist der Bedarf an Aufklärung immer noch sehr hoch. Problematisch ist, dass Cannabis, CBD & Co heikle Themen sind und genau deshalb die Fakten noch mehr Beachtung finden müssen, wozu wir hoffentlich beitragen kö
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