Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen, dass CBD-Öl ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food) ist. Für alle CBD-Hersteller und Händler war dies ein heftiger Schlag ins Gesicht. Denn Novel Foods dürfen ohne eine entsprechende Zulassung von der Lebensmittelbehörde der EU-Kommission (EFSA) nicht in den Verkehr gebracht werden.
Das bedeutet, dass frei käufliche CBD-Öle nicht verkehrsfähig sind und damit auch nicht verkauft werden dürfen. „Pfiffige“ Hersteller und Händler deklarieren deshalb ihre Produkte als Aromaöl oder Mundöl, die nicht zum Verzehr geeignet sind.
Anträge auf Zulassung – langwierig und teuer
Bislang wurden mehr als 50 Anträge bei der EFSA eingereicht. Doch dieser Prozess ist langwierig und mit hohen Kosten verbunden. Hinzu kommt noch ein weiteres Problem: Die EFSA hat mitgeteilt, dass die Antragsbearbeitung gestoppt wurde.
„Die Wissenschaftler der EFSA können die Sicherheit von Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel aufgrund von Datenlücken und Unsicherheiten in Bezug auf potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von CBD derzeit nicht feststellen“, heißt es in einer Meldung der EFSA.
Der Vorsitzende des NDA-Gremiums, Prof. Dominique Turck, erklärte hierzu, dass man eine Reihe von Gefahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von CBD ermittelt und festgestellt worden seien. Weiter führt er aus, dass die vielen Datenlücken zu diesen gesundheitlichen Auswirkungen geschlossen werden müssen, bevor die Bewertung der Anträge fortgeführt wird.
Unsicherheiten müssen ausgeräumt werden
Die Leiterin des Referats Ernährung und Lebensmittelinnovationen der EFSA Ana Afonso erklärt:
„Wenn Informationen fehlen, ist es nicht ungewöhnlich, dass Bewertungen neuartiger Lebensmittel ausgesetzt werden. Es liegt in der Verantwortung der Antragsteller, Datenlücken zu schließen. Wir arbeiten mit ihnen zusammen, um zu erläutern, wie die zusätzlichen Informationen bereitgestellt werden können, damit die Unsicherheiten ausgeräumt werden.“
Inwieweit die Antragsteller bzw. Hersteller diese „Sicherheitslücken“ schließen können, ist noch unklar. Es bleibt weiterhin spannend. Ob die weitere Bearbeitung der Anträge ausgesetzt wurde, werden weiterhin Anträge eingereicht.
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