Der Rechtsanwalt Björn Schüller berichtet auf dem Portal anwalt.de davon, dass viele deutsche Kunden von Cannaheld derzeit Post von der Polizei erhalten, weil sie CBD-Blüten bestellt haben. Wir haben uns den Artikel sowie den Online-Shop von Cannaheld genauer angesehen.
In dem Bericht von RA Schüller heißt es, dass ihm ein Kunde von Cannaheld schrieb, dass er eine Rundmail von Cannaheld erhielt, in der es heißt, dass alle Kunden nach dem letzten BGH-Urteil zu CBD-Blüten mit einem Ermittlungsverfahren rechnen müssen. Im September 2021 gab es wohl eine Razzia, bei der Kunden- und Rechnungsdaten sichergestellt worden seien.
Weiter führt RA Schüller aus, dass es fragwürdig anmute, dass die Kunden von Cannaheld über ein Jahr lang nicht darüber informiert worden seien, sondern erst im Oktober 2022. Zudem moniert RA Schüller, dass Cannaheld in seinem Online-Shop nicht darüber aufgeklärt, dass sich deutsche Kunden strafbar machen, wenn sie CBD-Blüten kaufen.
Wer steckt hinter Cannaheld?
Im Impressum findet sich die Angabe, dass der Online-Shop von der Cannaheld B.V. in Tegelen (Niederlande) betrieben wird. Bei einer B.V. handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ähnelt. Laut dem niederländischen Handelsregister ist die B.V. existent mit dem Geschäftsführer Timo Dakota Pehlke.
Welche Hinweise gibt es im Online-Shop?
Der Online-Shop von Cannaheld bewirbt sich selbst als den „ältesten CBD-Shop Deutschlands“, der die „besten Premium CBD-Produkte in Deutschland anbietet“. Neben CBD-Ölen werden auch zahlreiche CBD-Blüten angeboten. Hierzu findet sich folgender Hinweis:
„Dieses Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet und darf nicht konsumiert oder geraucht werden. Es dient ausschließlich zur Weiterverarbeitung, z. B. zur Herstellung von Duftkissen.“
Vermutlich möchte man sich mit dieser Aussage rechtlich absichern, wobei jedem klar ist, dass wohl niemand CBD-Blüten kauft, um daraus ein Duftkissen herzustellen. Selbst wenn ein deutscher Kunde CBD-Blüten aus diesem absurden Grund erwirbt, macht er sich dennoch strafbar.
Es wäre also durchaus angebracht, für deutsche Kunden den Hinweis zu platzieren, dass der Kauf von CBD-Blüten – egal aus welchem Grund – in Deutschland illegal ist. Das gilt auch für CBD-Blüten, deren THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt!
CBD-Blüten von Nutzhanfsorten?
Uns ist noch etwas aufgefallen, nämlich die Information, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifizierten Nutzhanfsorten mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent stammen. Im Online-Shop sehen wir zahlreiche CBD-Blüten mit einem hohen CBD-Gehalt, und zwar zwischen 8 und 30 Prozent.
Wenn man bedenkt, dass die EU-Nutzhanfsorten einen CBD-Gehalt von maximal 4 bis 5 Prozent aufweisen, stellt sich die Frage, ob es sich tatsächlich um Nutzhanfblüten handelt oder doch eher um Cannabispflanzen. Ist letzteres der Fall, so stellt sich wiederum die Frage, ob die Blüten wirklich nur maximal 0,2 Prozent THC enthalten und wie das Cannaheld angestellt hat.
Wir haben Cannaheld um eine Stellungnahme zu all diesen Punkten gebeten, aber leider noch keine Rückmeldung erhalten.
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